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Kosten

Je Behandlungssitzung (50 min) wird ein Honorar nach Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ) und Psychotherapeuten (GOP) fällig. Dabei werden Ihnen die Kosten direkt gestellt, unabhängig davon, ob die Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen wird.

Die Kosten für eine Sitzung á 50 min betragen derzeit zwischen 100,55 Euro und 153 Euro (2,3- 3,5-fach gemäß GOÄ/GOP). 

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Psychotherapiekosten bis zu einem bestimmten Satz. In bestimmten Fällen kann es zu einer privaten Zuzahlung kommen. Bitte erkundigen Sie sich vorab, in welchem Umfang diese Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden und für wieviele Sitzungen. Der Kostenträger entscheidet nämlich über die Anzahl von Sitzungen und Höhe der Kosten, die Ihnen erstattet werden. Weiteres entnehmen Sie bitte aus der Honorarvereinbarung. 

Selbstzahler

Keine Meldung an die Krankenkasse notwendig, wenn Sie die Kosten der Behandlung selbst und unbürokratisch tragen möchten. Das Honorar beträgt in diesem Fall den 3,5-fachen Satz gemäß GOÄ/GOP 153 Euro und kann ggf. steuerlich abgesetzt werden. Der Satz kann jedoch individuell gemäß Vereinbarung angepasst werden. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Derzeit keine Abrechnung möglich, da ich keinen Kassensitz besitze.

Weitere Kostenträger

Bundeswehr, die Postbeamtenkrankenkasse, die Bundespolizei und die Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten übernehmen ggf. die Kosten für die ambulante Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus.

Honorarvereinbarung
Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) 
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